Schutzkonzept

Wir schützen Kinder und Jugendliche vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt

Die Pfarrgemeinden St. Martin Achtum und St. Nikolaus Ottbergen legen ein Schutzkonzept vor, das...

  •  ... unsere Haltung gegenüber Kindern und Jugendlichen in einer Kultur der Achtsamkeit benennt
  •  ... einen Verhaltenskodex für alle ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufstellt
  •  ... Richtlinien und Verhaltensregeln aufzeigt
  •  ... Beschwerdewege darlegt.

Ende 2019 wurde das Schutzkonzept der Pfarreien St. Martin Achtum und St. Nikolaus Ottbergen in Kraft gesetzt. Gern hätten wir dieses Schutzkonzept in einem Gottesdienst vorgestellt; aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen war dies leider nicht möglich.

Die Broschüre mit dem Schutzkonzept liegt ab Juni 2021 in allen Kirchen, Pfarrheimen und Pfarrbüros aus. Sie steht Ihnen auch hier als Download zur Verfügung:

Schutzkonzept mit Ansprechpartner

Beschwerdemanagement

Bitte wenden Sie sich an uns...

  • wenn Sie selbst oder Ihre Kinder von körperlicher, sexueller oder seelischer Gewalt oder auch von Übergriffigkeit innerhalb unserer Kirchengemeinde betroffen sind!
  • wenn Sie Situationen erleben, die Ihnen im oben benannten Sinne „merkwürdig“ vorkommen!
  • wenn Sie Beobachtungen machen und Gesprächsbedarf haben!

Die geschulten präventionsbeauftragten Personen (Kontaktdaten Seite 17 und 18 der Schutzkonzeptbrochüre) und auch der Pfarrer stehen Ihnen als Ansprechpartnerinnen und -partner zur Verfügung.

Die Kontaktpersonen des Bistums Hildesheim stehen auf der Seite 18 der Schutzkonzeptbroschüre und auf der Bistumsseite (mit der neuen Telefonnummer von Dr. Helmut Munkel 0471-4197 9577)Zur Bistumsseite

 

Rahmenordnung der Bischofskonferenz

Die Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz, die ab 1.1.20 in Kraft getreten ist, sieht eine Selbstauskunftserklärung vor, deren Vorlage je nach Art, Intensität und Dauer des Kontakts mit Kindern, Jugendlichen und schutz-oder hilfebedürften Erwachsenen, bzw. nach Aufgabe und Einsatz nach Prüfung von den Verantwortlichen vorzulegen und zu dokumentieren ist.

Rahmenordnung zum Download